Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der DST – Digital Sport Training GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Konzept-, Video- und Softwareleistungen rund um das POV-Trainingsformat sowie für alle sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der DST – Digital Sport Training GmbH, im Folgenden Auftragnehmer genannt, über die unter § 3 angeführten Leistungen und Tätigkeiten sowie für alle sonstigen Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
§ 2 Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden, und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Auch die Korrespondenz per E-Mail gilt als rechtsverbindliche Auftragserteilung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend.
§ 3 Leistung und Prüfung
Gegenstand eines Auftrags können insbesondere sein: Beratung zu E-Learning, POV-Trainingsformaten und begleitenden Kommunikationsmaßnahmen; Konzeption, Umsetzung und Einführung von Trainingsszenarien in Organisationen und Unternehmen; Storyboard- und Drehbuchentwicklung; Videoproduktion; Aufbereitung audiovisueller Trainingsinhalte; Individualentwicklung von Software und Lernplattformen; Einräumung von Nutzungsrechten an Software- und Videoprodukten; Umsetzungsbegleitung; telefonische Beratung; Wartung; sowie sonstige damit verbundene Leistungen.
Die individuelle Konzept-, Programm- und Trainingsentwicklung richtet sich nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig und verbindlich zur Verfügung gestellten Informationen, Materialien und Ressourcen. Dazu zählen auch Praxis-Testdaten und ausreichende Testmöglichkeiten, die der Auftraggeber rechtzeitig, innerhalb der üblichen Arbeitszeit und auf eigene Kosten bereitstellt.
Der Auftraggeber bestätigt, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte (Bilder, Lernmaterialien u. Ä.) ihm gehören bzw. er zu deren Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber hat die Inhalte selbst auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit vom Auftraggeber beigestellter Inhalte.
Grundlage der Leistungserstellung ist eine vom Auftragnehmer auf Basis der beigestellten Unterlagen erstellte oder vom Auftraggeber übergebene schriftliche Leistungsbeschreibung (Konzeptdokument). Zuvor erstellte Kalkulationen sind unverbindliche Kostenschätzungen und werden nach Fertigstellung der Leistungsbeschreibung neu berechnet. Die Leistungsbeschreibung bedarf der Freigabe durch den Auftraggeber sowie der Gegenzeichnung durch den Auftragnehmer.
Alternativ kann der Auftraggeber die agile Projektumsetzung wählen, bei der Konzeption und Umsetzung in Kontingenten gemischt und laufend abgestimmt werden. Leistungen werden in diesem Fall nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils gültigen Tagessätzen verrechnet. Änderungswünsche führen nur zu Mehrkosten in Höhe des dadurch tatsächlich entstandenen Zusatzaufwands.
Kommt es während der Umsetzung zu Uneinigkeit über Inhalt oder Umfang des Auftrags, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt bis zur Einigung ruhen zu lassen. Zuvor vereinbarte Fertigstellungstermine werden dadurch hinfällig.
Einzelne Leistungen bedürfen der Abnahme durch den Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung, die in einem Protokoll festzuhalten ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Auch die aktive Nutzung der Leistung gilt als Abnahme. Mängel sind ausreichend zu dokumentieren, einschließlich einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung, und unverzüglich zu melden. Wesentliche Mängel, die den Betrieb verhindern oder wesentlich beeinträchtigen, machen nach Behebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Bei unwesentlichen Mängeln ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Abnahme zu verweigern.
Wird die Ausführung gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht bzw. schafft er nicht die notwendigen Voraussetzungen zur Ausführung, kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung verweigern. Liegt die Unmöglichkeit im Verzug des Auftraggebers oder in nachträglichen Änderungen der Leistungsbeschreibung begründet, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall entstandene Kosten, Aufwendungen und allfällige Abbaukosten zu ersetzen.
Der Versand von Datenträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Gewünschte Einschulungen und Erläuterungen werden gesondert verrechnet. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Quellcode, dessen Dokumentation sowie Rohmaterial (u. a. Rohschnitt, Rohdateien) sind nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, und gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. Sie werden ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers berechnet. Kosten für Datenträger sowie Vertragsgebühren werden gesondert verrechnet.
Für Werkleistungen gelten die zum Liefertermin gültigen Listenpreise. Für sonstige Leistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Schulung, Umsetzungsbegleitung, telefonische Beratung) wird der tatsächliche Aufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Zeitliche Abweichungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden nach tatsächlichem Anfall verrechnet.
Reise-, Tages- und Nächtigungskosten werden gesondert nach den jeweils aktuellen Sätzen verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
§ 5 Liefertermin
Auftragnehmer und Auftraggeber können einen Fertigstellungstermin vereinbaren. Der Auftragnehmer ist bemüht, vereinbarte Liefertermine so genau wie möglich einzuhalten.
Vereinbarte Termine können nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber sämtliche notwendigen Unterlagen und Materialien vollständig und zu den vom Auftragnehmer bekanntgegebenen Zeitpunkten zur Verfügung stellt, insbesondere die freigegebene Leistungsbeschreibung. Lieferverzögerungen und dadurch entstehende Mehrkosten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und begründen keinen Lieferverzug. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten oder Programmen ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen zu erbringen oder Teilrechnungen zu legen.
§ 6 Zahlung
Rechnungen des Auftragnehmers, einschließlich Umsatzsteuer, sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug und spesenfrei fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Teilrechnungen gelten die Zahlungsbedingungen des Gesamtauftrags.
Bei Aufträgen mit mehreren Einheiten ist der Auftragnehmer berechtigt, nach jeder Einheit bzw. Teilleistung zu fakturieren.
Die Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Leistungserbringung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Dadurch entstehende Kosten und entgangener Gewinn trägt der Auftraggeber. Verzugszinsen werden zum banküblichen Satz verrechnet. Gerät der Auftraggeber mit zwei Teilzahlungen in Verzug, wird der Terminverlust schlagend, und der Auftragnehmer kann die gesamte offene Forderung fällig stellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Lieferung, Gewährleistungsansprüchen oder Mängeln zurückzuhalten.
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Werke und übertragbare Rechte im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 7 Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Konzepte, Storyboards, Videomaterial, Programme, Dokumentationen u. Ä.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Die Weitergabe von Software ist urheberrechtlich untersagt. Eine Mitwirkung des Auftraggebers an der Entstehung begründet keine darüber hinausgehenden Rechte. Urheberrechtsverletzungen begründen Schadenersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinns.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist. Alle Urheberrechtsvermerke sind in Kopien zu erhalten.
Ist für die Herstellung der Interoperabilität die Offenlegung von Schnittstellen erforderlich, hat der Auftraggeber dies gesondert anzufordern und zu vergüten. Eine Dekompilierung nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist nur zu diesem Zweck zulässig, Missbrauch löst Schadenersatzansprüche aus.
Der Auftraggeber darf Werke oder deren Inhalte weder selbst noch durch Dritte verändern. Eigenmächtige Änderungen lassen sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer erlöschen.
Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang eingeräumt, der ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt. Rohdaten werden nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, andernfalls nur die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Daten.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das vereinbarte Nutzungsrecht an der gelieferten Version für den vereinbarten Zweck. Jede andere oder darüber hinausgehende künftige Nutzung bedarf der honorarwirksamen Zustimmung der DST – Digital Sport Training GmbH.
§ 8 Rücktrittsrecht
Werden Liefertermine ausschließlich aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen oder aufgrund vertragswidrigen Verhaltens überschritten, kann der Auftraggeber per eingeschriebenem Brief zurücktreten, wenn die wesentliche Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbracht wird.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, Transportbeschränkungen und andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände setzen die Leistungspflicht aus und berechtigen zur Verschiebung der Termine.
Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
§ 9 Kündigung
Für laufende Vertragsverhältnisse gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Quartals. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 10 Wertsicherung
Laufende Vertragsverhältnisse unterliegen einer jährlichen automatischen Preisanpassung auf Basis des zum Anpassungszeitpunkt gültigen Erzeugerpreisindex für unternehmensbezogene Dienstleistungen. Der Auftragnehmer teilt das angepasste Entgelt schriftlich mit.
Die Unterlassung der Vorschreibung des durch die vereinbarte Wertsicherung erhöhten Entgelts stellt unter keinen Umständen einen Verzicht oder eine Verschweigung des Wertsicherungsanspruchs dar. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diesen auch rückwirkend geltend zu machen.
§ 11 Gewährleistung, Wartung, Änderungen
Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie einen reproduzierbaren Mangel betreffen und innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich, mit nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung, gemeldet werden. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Behebung innerhalb angemessener Frist, wobei der Auftraggeber die zur Untersuchung notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Support-Leistungen, Fehlerdiagnose, Fehlerbehebung sowie Änderungen und Erweiterungen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, einschließlich Mängelbehebung nach Programmänderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, werden gesondert verrechnet.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Fehler oder Schäden, die auf unsachgemäßen Betrieb, geänderte Systemkomponenten, ungeeignete organisatorische Rahmenbedingungen, außergewöhnliche Betriebsbedingungen oder Transportschäden zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung erlischt für Werke, die nachträglich durch Beauftragte des Auftraggebers oder Dritte verändert wurden.
Bei Änderungs- oder Erweiterungsaufträgen bezieht sich die Gewährleistung nur auf die durchgeführten Änderungen; die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für nachweisliche Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden durch vom Auftragnehmer beigezogene Dritte. Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten im Zusammenhang mit einer Betriebsunterbrechung oder Datenverluste, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, spätestens jedoch ein Jahr nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Werden Dritte zur Erbringung von Teilleistungen herangezogen, tritt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die daraus entstehenden Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ab; der Auftraggeber hat diese vorrangig gegenüber dem Dritten geltend zu machen.
§ 13 Loyalität
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und verzichten während der Vertragslaufzeit sowie zwölf Monate danach darauf, an der Auftragsabwicklung beteiligte Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder zu beschäftigen. Bei Verstoß wird ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters fällig.
§ 14 Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses nach den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes.
Der Auftragnehmer darf Verbindungsdaten zu Verrechnungszwecken sowie zur Behebung technischer Störungen speichern und auswerten. Eine Weitergabe darüber hinaus erfolgt nicht, außer aus gesetzlichen Gründen oder aus betrieblicher Notwendigkeit, ausgenommen Routing- und Domaininformationen. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
Weitere Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 15 Sonstiges
Bei begründetem Verdacht auf sicherheits- oder betriebsgefährdende Aktivitäten aus dem Netzwerk des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, den betreffenden Zugang unverzüglich zu sperren. Die dadurch entstehenden Kosten und jeglicher daraus resultierende Schaden sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Diese Bedingungen gelten subsidiär zu abweichenden Vertragsbestimmungen und ergänzen nicht ausdrücklich geregelte Inhalte.
§ 16 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern gilt österreichisches Recht, auch bei Ausführung im Ausland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landesgericht Klagenfurt. Zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt.